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Der Weg zum Ausweis... |
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A) Allgemeine Anforderungen 1. Gesuchsformular beim Strassenverkehrsamt, Kantonspolizei oder bei mir anfordern und ausfüllen. Ich helfe dir dabei. 2. Du musst beim Strassenverkehrsamt vorbei. Ein Passfoto und eine ID zusammen mit dem Formular abgeben. 3. Du musst zuerst die Prüfung der Basis-Theorie bestehen und erhältst dann den Lernfahr-Ausweis. 4. Vor der Anmeldung zur Prüfung der Basis Theorie musst du den Nothelferkurs absolviert haben und eine Bestätigung dafür mitbringen. 5. Du musst während der praktischen Grundschulung den Verkehrskundeunterricht bei mir besuchen (VKU). Die Bestätigung musst Du dann bei der Anmeldung zur praktischen Prüfung abgeben. 6. Der Lernfahrausweis für Kategorie A und A1 (Motorrad) ist 4 Monate lang gültig. Wenn du die vorgeschriebene praktische Grundschulung gemacht hast, verlängert sich die Gültigkeit um weitere 12 Monate. Der Lernfahrausweis für Kategorie B (Auto) ist 24 Monate lang gültig. Lernfahrten nur mit Begleitperson. weitere Details für die einzelnen Unterkategorien findest Du unten: | A1 50ccm Töff/Roller
ab 16 Jahre | A1 125ccm ab 18 |
A1 125ccm ab 18 mit Kat B Unterkategorie A1 ab 16 Jahren (50 ccm / 11kW) Motorrad/Roller max 50cm3 und max 11 kW. Gilt bei Erreichen des 18.Altersjahres auch für Mottorräder und Roller bis 125cm3 - Basistheorie | zurück |
Unterkategorie A1 ab 18 Jahren (bis 125 ccm / max 11kW) Motorrad/Roller max 50cm3 und max 11 kW. Gilt bei Erreichen des 18.Altersjahres auch für Mottorräder und Roller bis 125cm3 - Basistheorie Wer bereits Ausweis für Kat A1 ab 16 Jahren hat, kann mit 18 ab sofort Fahrzeuge bis 125ccm / max 11 kW Leistung fahren. | zurück |
Unterkategorie A1 ab 18 Jahren mit Kat B Ausweis (Auto) Motorrad/Roller bis 125ccm und max 11 kW. | zurück |
Kategorie A ab 18 Jahren beschränkt Motorrad/Roller mit einer Leistung von max 25 kW und 0.16 kW/kg - Basistheorieprüfung Prüfungsfahrzeuge: Motorrad/Roller 2 rädrig, ohne Seitenwagen, 2 Sitzer, ausgenommen Motorräder der Unter-Kat A1. Wer schon einen Ausweis der Kat. B oder Unterkat. A1 hat, braucht keine Theorieprüfung und keinen Verkehrskundeunterricht. Nach 2 jähriger, beanstandungsfreier Fahrpraxis wird die Beschränkung auf Gesuch hin aufgehoben: Also prüfungsfreier Erhalt Führerschein Kat A unbeschränkt | zurück |
Kategorie A ab 18 Jahren beschränkt für Besitzer Kat A1 Motorrad/Roller mit mehr einer Leistung von max 25 kW und 0.16 kW/kg - Praktische Grundschulung 6 Stunden Prüfungsfahrzeuge: Motorrad 2 rädrig, ohne Seitenwagen, 2 Sitzer, ausgenommen Motorräder der Kat A1. | zurück |
Kategorie A ab 25 Jahren unbeschränkt, Direkteinstieg Motorrad/Roller mit einer Leistung von mehr als 25 kW und 0.16 kW/kg - Basistheorie-Prüfung Prüfungsfahrzeuge: Motorrad 2 rädrig, ohne Seitenwagen, 2 Sitzer, Motorleistung mindestens 35kW Wer schon einen Ausweis der Kat. B (Auto) oder Unterkat. A1 hat, braucht keine Theorieprüfung und keinen Verkehrskundeunterricht. | zurück |
Kategorie A ab 25 Jahren unbeschränkt, für Besitzer Kat A beschränkt Motorrad/Roller mit mehr als 125ccm und über 25 kW und 0.16 kW/kg Nach 2 jähriger, beanstandungsfreier Fahrpraxis wird die Beschränkung auf Gesuch hin aufgehoben: Also prüfungsfreier Erhalt Führerschein Kat A unbeschränkt | zurück | |